Online-Veranstaltung | Elektronische Patientenakte (ePA) & eRezept - Aktueller Stand, Nutzung & Mehrwert
Deutschland
Gemeinsam mit dem Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0 haben wir Ihnen in dieser Online-Veranstaltung den aktuellen Stand zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie dem elektronischen Rezept (eRezept) vorgestellt.
Zu allererst: die elektronische Patientenakte ist ein freiwilliges Angebot! Stand heute wird sie im Jahr 2025 für jeden Patienten und jede Patientin angelegt, die nicht widersprochen hat.
Aber was ist die ePa eigentlich?
Ihre Röntgenbilder, Arztberichte und den Impfpass sicher an einem Ort gespeichert und den Medikationsplan jederzeit digital dabei - das ist mit der 2021 eingeführten Elektronischen Patientenakte (ePA) möglich. Sie haben Ihre Gesundheitsdaten stets im Blick, alle beisammen und Ihre behandelnden Ärzt:innen können sich schnell einen Überblick über vorige Befunde und stattgefundene Behandlungen verschaffen. Dies können Sie jedoch nur, wenn Sie das möchten und die Dokumente zur Einsicht freigeben.
In dieser Online-Veranstaltung zur elektronischen Patientenakte (ePa) und zum elektronischen Rezept (eRezept) informierten Simon Blaschke und Michaela Wetzel vom Berliner Kompetenzzentrum Pflege 4.0.
Hier finden Sie einige der wichtigsten Punkte, die in der Online-Veranstaltung besprochen wurden:
- Aktuell ist die elektronische Patientenakte für gesetzlich und für privat Versicherte verfügbar und in ihrer Nutzung freiwillig.
- Die Daten Ihrer elektronischen Patientenakte werden auf Servern in Deutschland gespeichert, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!
- In der ePA können Befunde, Berichte, Medikationspläne etc. gespeichert werden - dadurch erhalten Ärzt:innen schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand der Patient:innen.
- Sie selbst entscheiden, welche Praxen und Krankenhäuser Zugriff auf Ihre ePA haben!
- Ärzt:innen können Dokumente einstellen, lesen und bearbeiten, sofern Sie den Zugriff erlauben.
Auch das eRezept wurde vorgestellt sowie die drei Wege, dieses eRezept einzulösen. Sie können es nach wie vor ausdrucken, mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen oder über die gematik App. Es besteht ebenfalls weiterhin die Möglichkeit, sich das eRezept bereits beim Arzt oder bei der Ärztin ausgedruckt mitzunehmen.
Sie benötigen keine ePa zur Nutzung des eRezepts, diese können aber falls Sie eine ePa besitzen hier abgelegt werden. Auch Folgerezepte können über die App ohne erneuten Arztbesuch abgeholt werden. Dies bietet insbesondere auch für pflegende Angehörige eine Erleichterung.
Insgesamt gibt es noch viele Fragen und es ist gut, sie zu stellen. Wir hoffen dennoch, dass wir Ihnen Informationen rund um die elektronische Patientenakte sowie das elektronisch Rezept mitgeben konnten.
Bleiben Sie interessiert und herzlichen Dank für Ihre Teilnahme.