Online-Veranstaltung I Das Wichtigste zu Vollmachten und Verfügungen
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Deutschland
Mithilfe von Verfügungen und Vollmachten können Sie medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen im eigenen Sinne festhalten: Wer soll mich vertreten? Wer kann sich um mich kümmern? Was soll mit mir passieren, wenn ich nicht mehr allein entscheiden kann? In der heutigen Online-Veranstaltung beantwortete Rechtsanwalt Bernhard Kinold, freier Vortragsreferent im Auftrag des Beratungsdiensts Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe (siehe unten), diese und viele weitere wichtige Fragen rund um Vollmachten und Verfügungen.
Herr Kinold stellte in der Veranstaltung bestens unter Beweis, dass juristische Themen wie Vollmachten und Verfügungen gar nicht so kompliziert sein müssen wie viele denken. Um sich den beiden Themen zu nähern, stellte er zu Beginn der Veranstaltung drei Fälle aus der Praxis vor – von der kaputten Waschmaschine bis hin zum Hausverkauf zur Finanzierung eines Pflegeheims. Herr Kinold bat die Teilnehmenden jeweils um ihre Einschätzungen, welche rechtlichen Möglichkeiten die (Ehe-)Partner haben. Natürlich verriet er den Teilnehmenden im Anschluss auch die richtigen Antworten, die sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden lassen.
So heißt es im §1814 Abs. 1 BGB: „Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer“.
Doch die wenigsten können sich wohl vorstellen, solch wichtige Entscheidungen durch einen gesetzlichen Betreuer treffen zu lassen. Die Lösung? Vollmachten! Herr Kinold stellte unterschiedliche Arten von Vollmachten vor, allen voran die Einzelvollmacht, die Bankvollmacht, die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Obwohl Vollmachten auch mündlich vereinbart werden können, empfiehlt Herr Kinold die privatschriftliche Form. Bei allen Angelegenheiten mit Grundstücksverträgen ist jedoch eine notarielle Vollmacht zwingend notwendig.
Nachdem die Teilnehmenden viele Fragen rund um das Thema Vollmacht stellen konnten und Herr Kinold diese sehr gut erklärte, ging es weiter mit dem Thema Patientenverfügung. In einer solchen Verfügung legt eine volljährige Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich fest, ob sie „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“ (§1827 BGB). Herr Kinold empfahl, eine Patientenverfügung bei der bevollmächtigten Person aufzuheben.
Neben der Patientenverfügung stellte Herr Kinold auch noch die Sorgerechtsverfügung sowie die Betreuungsverfügung vor. All diese Verfügungen können jederzeit geändert oder ganz widerrufen werden (Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit).
Herr Kinold nahm sich dann noch über das geplante Veranstaltungsende so viel Zeit, bis alle Fragen im Chat beantwortet waren. Herr Kinold stellte den Teilnehmenden dann auch noch viele Linktipps zur Verfügung, die wir Ihnen hier nicht vorenthalten wollen:
Linktipps rund um Vollmachten und Verfügungen
- Bundesministerium der Justiz: Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht
- Bundesministerium der Justiz: Textbausteine zur Patientenverfügung
- Verbraucherzentrale.de: die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen
- Bundesärztekammer: Informationen und Formulare zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Informationsportal der Bundesnotarkammer www.notar.de
- Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins: www.anwaltauskunft.de
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: www.vorsorgeregister.de
Überregionale und Online-Angebote
- Erklärvideos des Digitalen Engels und weitere Materialien
www.digitaler-engel.org/materialien - Digitalführerschein (DiFü)
www.difü.de - Stiftung Digitale Chancen
www.digitale-chancen.de - Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen“
www.wissensdurstig.de - Digital-Kompass: Kostenfreies Angebot zum Erlernen digitaler Kompetenzen für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsbeeinträchtigung www.digital-kompass.de
- Nie zu alt fürs Internet! – Broschüre zum Einstieg in das Internet
www.bmfsfj.de/publikationen
Über den Beratungsdienst Geld und Haushalt
Der Beratungsdienst Geld und Haushalt unterstützt als Einrichtung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes seit 1958 private Haushalte bei ihrer privaten Finanzplanung. Er fördert damit die Finanzbildung der Bevölkerung. Die umfangreichen Angebote sind durchgängig kosten- und werbefrei und stehen allen Verbrauchern offen. Für dieses Bildungsengagement wurde Geld und Haushalt von der Deutschen UNESCO-Kommission dauerhaft als offizielle Maßnahme der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. (Quelle: https://www.dsgv.de/verband/einrichtungen.html)
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) engagiert sich als ordentliches Mitglied von Deutschland sicher im Netz aktiv in den Projekten des Vereins. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der gefahrlosen Nutzung des Online-Bankings und der sicheren Durchführung von Käufen und Rechtsgeschäften über das Internet. Die Sparkassen geben heute bereits auf ihren Internetseiten vielfältige Tipps zur sicheren Nutzung des Internets.